Copy, past und fertig?
- Vorsicht vor unseriösen Anbietern
Leider häufen sich die Fälle, in denen unqualifizierte Personen die Erstellung oder Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die rechtliche Prüfung ganzer Onlineshops anbieten. Dies ist jedoch keine Aufgabe für Schreibbüros oder Webdesigner.
Was sind eigentlich „Allgemeine Geschäftsbedingungen?”
Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) soll das Rechtsverhältnis zwischen Verwender (idR. Unternehmer) und dessen Vertragspartnern (idR. Verbraucher) gestaltet werden. Es handelt sich um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die – möglichst bei jedem Vertragsschluss – Bestandteil des Vertrages werden sollen. Der Verwender bedient sich ihrer zur Rationalisierung des Geschäftsverkehrs mit seinen Kunden. Er möchte seine AGB natürlich für sich so günstig wie möglich ausgestalten. Dem hat der Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers gewisse Grenzen gesetzt (vornehmlich in den §§ 305 ff BGB).
Regelmäßig benötigt ein Unternehmer AGB, die auch seinem speziellem Waren- oder Dienstleistungsangebot gerecht werden.
Weshalb kann mir diese AGB nicht irgendjemand schnell zusammenschustern?
Weil nicht jeder über die erforderliche Sachkunde verfügt und nicht jeder diese Leistung gegen Entgelt anbieten darf.
Bei der Erstellung oder Prüfung von AGB für Dritte handelt es sich um eine Rechtsdienstleistung. Unter einer Rechtsdienstleistung ist die Förderung einer konkreten fremden Rechtsangelegenheit, zu deren Bearbeitung es juristischer Sachkunde bedarf, zu verstehen (Weth in Henssler/ Prütting, § 2 RDG Rn 28, 3. Auflage 2010) .
Die Erstellung von AGB ist eine klassische Rechtsangelegenheit. Eine Rechtsangelegenheit liegt vor, wenn das Ziel verfolgt wird, Rechtsverhältnisse zu gestalten und der Schwerpunkt der Tätigkeit auf rechtlichem Gebiet liegt. Liegt dabei der Schwerpunkt nicht auf wirtschaftlichem Gebiet, also beispielsweise dem Aushandeln bestimmter Konditionen, so liegt er auf rechtlichem Gebiet.
Rechtsverhältnisse werden in aller Regel durch Verträge ausgestaltet. Um Gestaltung von Rechtsverhältnissen geht es folglich auch, wenn die Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert werden sollen. Da hierbei keine Preise, Warenmengen ausgehandelt werden oder dergleichen, liegt der Schwerpunkt im rechtlichen Bereich.
Handelt dabei jemand für einen anderen, so besorgt er eine fremde Rechtsangelegenheit.
Besondere Sachkunde wird regelmäßig durch ein Studium oder Berufserfahrung gewonnen. Es liegt auf der Hand, dass etwa ein Webdesigner durch optische Gestaltung oder Programmierung von Webseiten keine juristische Sachkunde erwirbt.
Eine selbständige Erbringung einer außergerichtlichen Rechtsdienstleistung ist nur zulässig, wenn sie durch das RDG selbst oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt ist (Weth in Henssler/ Prütting, § 2 RDG Rn 32, 3. Auflage 2010).
Warum sollten meine AGB durch eine sachkundige Person geprüft werden?
Auch wenn einem als Gründer wenig Kapital zur Verfügung steht, sollte auf eine Beratung durch einen fachlich geeigneten Dienstleister nicht verzichtet werden.
Der vermeintliche Sparpreis von einigen Euro kann schnell sehr teuer werden, wenn diese AGB in einer rechtlichen Auseinandersetzung standhalten müssen. Grundsätzlich zu recht erwarten konkurrierende Unternehmen die Einhaltung der Spielregeln, an die sie sich selbst halten müssen. Das Internet bietet einen transparenten Markt. In diesem können nicht nur die Verbraucher Preise und Leistungen vergleichen. Auch das unternehmerische Handeln im Web unterliegt – viel stärker noch als im „Offline-Business“ - der ständigen Beobachtung durch Mitbewerber. Wer beispielsweise Verbraucherrechte in unzulässiger Weise beschneidet, verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegen über seinen Mitbewerbern. Diese werden dem – mit Blick auf ihre eigenen Marktanteile – nicht lange zusehen wollen.
Es empfiehlt sich daher für jeden Unternehmer, das eigene Angebot so rechtssicher wie möglich zu gestalten. Diese Leistung kann grundsätzlich nur ein Rechtsanwalt erbringen.
Auch wenn es für manch einen schwer einzusehen ist, die sogenannte „Abmahnwelle“ beruht zu einem erheblichen Teil auf einer unangebrachten „Geiz-ist-geil“-Mentalität.
Warum soll ich dafür Geld ausgeben?
Eine Rechtsdienstleistung hat ihren Preis. Wer auf Leistungen vertraut, die zu Stundensätzen angeboten werden, zu denen auch ein Bauhandwerker nicht arbeiten würde, wird früher oder später enttäuscht werden. Es genügt eben regelmäßig nicht, aus einigen Vorlagen etwas zusammenzukopieren. Erst recht nicht, wenn es nur darum geht, dem Auftraggeber ein falsches Gefühl der Sicherheit zu vermitteln und damit das schnelle Geld zu machen.